Im November 2006 wurde der Grundstein zur Initiative des Verbandes erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V., der Dregeno eG, der Gemeinde Seiffen und des Tourismusvereins Seiffen e.V. die Kampagne " Original statt Plagiat" gelegt..
Durch die Aktion "Original statt Plagiat" wollte der Verband gemeinsam mit dem Fachhandel sowie zahlreichen Handwerksfirmen und Manufakturen aus dem Erzgebirge in den Jahren 2007 und 2008 ein Zeichen setzen, um den Wert der einmaligen Holzkunstartikel aus dem Erzgebirge zu unterstreichen. Wenn Sie in Fachgeschäften kaufen, die mit dem Logo "Original statt Plagiat" gekennzeichnet sind, dann können Sie sicher sein, dass Sie hier ausschließlich Originale bekommen.
Eine sinnlich wahrnehmbare Form des Schutzes durch eine Wortmarke besteht darin, dass Aufkleber an Türen von Geschäften bzw. auf Gegenständen angebracht werden, durch die nach Art eines Qualitätssiegels darauf hingewiesen wird, dass in dem Geschäft nur Originalware verkauft wird bzw. dass das Produkt Originalware ist.
Der Verband hat darüber hinaus auch zahlreiche andere Marken mit Bezug zur erzgebirgischen Volkskunst, wie „Erzgebirgische Holzkunst“, „Erzgebirgische Nussknacker“, „Olbernhauer Reiterlein“, „Seiffener Reifenvieh“ u.v.m. Das Verbands- und Fachhandelsringlogo orientieren sich am „Olbernhauer Reiterlein“ und zeigen jeweils einen Reiter auf einem Schaukelpferd.
Die Wortmarke schützt allerdings nur vor einer missbräuchlichen Verwendung des Begriffs „Erzgebirgische Volkskunst“ durch Produzenten und Verkäufer von Waren, die nicht im Erzgebirge bzw. im Auftrag von dort ansässigen Firmen hergestellt wurden. Die Wortmarke schützt aber nicht vor auswärtigen Produzenten, die Waren im „Erzgebirgsstil“ herstellen, ohne zu behaupten, diese seien auf traditionelle Weise ausschließlich im Erzgebirge hergestellt worden.
Für Schlagzeilen sorgte z. B. 2006 ein Emsländer, der nicht nur Engel im „Erzgebirgsstil“ und Räuchermännchen in China herstellen ließ, sondern auch in einem Laden in Seiffen preisgünstig verkaufte. Angeblich konnten Kunden keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Produkten des Emsländers und der Originalware feststellen, die in Seiffen von dort Ansässigen produziert worden war,eine Aussage, die allerdings den Verdacht nährt, es handle sich um verbotene Plagiate, die vor allem deshalb hergestellt wurden, damit arglose Käufer sie mit wirklich im Erzgebirge hergestellten Produkten verwechseln.
Geschützt wird Volkskunst aus dem Erzgebirge auch durch das Designgesetz, früher „Geschmacksmustergesetz“ genannt. Dieses verbietet das Nachmachen von Vorlagen durch Unbefugte. Voraussetzung für ein Verbot ist, dass der Holzverarbeiter im Erzgebirge Werke herstellt, die „das Ergebnis einer eigenpersönlichen, schöpferischen Tätigkeit“ sind. Der ästhetische Gesamteindruck des Originalwerks und seiner Kopie darf ein gewisses Maß an Ähnlichkeit nicht überschreiten. Der Mitteldeutsche Rundfunk bewertete 2016 Firmen mit Sitz in China, die Waren im „Erzgebirgsstil“ herstellen, pauschal als „Plagiatbranche“.